Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wieder auf Kurs bringen

Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wieder auf Kurs bringen

Das Tauziehen um die EU-Richtlinie zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte ist in vollem Gange. Einer der Hauptstreitpunkte sind die Ausnahmeregelungen für den Finanzsektor, die im aktuellen Entwurf enthalten sind. Wir sind der Meinung, dass dies dem Ziel der Gesetzesinitiative zuwiderläuft.

In dem Bemühen, die Auswirkungen solcher Ausgliederungen zu verdeutlichen, hat Oliver Roethig einen Meinungsbeitrag mit dem Titel Die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wieder auf Kurs bringen.

 

Tagungen und Veranstaltungen

2023

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UNI Europa Plenarsitzung des sektoralen sozialen Dialogs im Handel

Handel

Ort und Zeit: wird noch bestätigt

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Frauen in der europäischen audiovisuellen Produktion

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