28.11.23
Die Europäische Kommission muss unverzüglich Rechtsvorschriften erlassen, um angemessene Arbeitsbedingungen für Telearbeiter zu gewährleisten.
UNI Europa unterstützt die Forderung des EGB an die Europäische Kommission, rasch legislative Maßnahmen zur Telearbeit und zum Recht auf Nichterreichbarkeit einzuleiten, nachdem eine europäische Sozialpartnervereinbarung durch die Arbeitgeber blockiert wurde.
Im Juni letzten Jahres unterzeichneten drei europäische Arbeitgeberverbände mit dem EGB ein Arbeitsprogramm für den sozialen Dialog, in dem sie sich verpflichteten, eine rechtsverbindliche EU-weite Vereinbarung über Telearbeit auszuhandeln, die in Form einer Richtlinie umgesetzt werden soll.
Nach mehr als einjährigen Verhandlungen weigerten sich jedoch zwei der drei Arbeitgeberverbände, einen Text vorzulegen. Der EGB bedauert, dass die Arbeitgeber nicht in der Lage waren, einen Weg zu einem erfolgreichen Ergebnis aufzuzeigen, und dass sie sich aus den Verhandlungen zurückgezogen haben.
Die Notwendigkeit einer starken europäischen Regulierung der Telearbeit ist seit der Pandemie noch dringlicher geworden, da die EU-Umfrage zu den Arbeitsbedingungen zeigt, dass Menschen, die regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, sechsmal häufiger in ihrer Freizeit arbeiten und doppelt so häufig 48 Stunden arbeiten.
Jetzt muss die Europäische Kommission unverzüglich Rechtsvorschriften erlassen, um angemessene Arbeitsbedingungen für Telearbeiter zu gewährleisten. Wir fordern die Kommission auf, eine Richtlinie vorzulegen, die
11.10.24
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