UNI zur CSDDD: Ein Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, aber es muss noch mehr getan werden

15.03.24

Sorgfaltspflicht

Das Votum des EU-Rates für die Richtlinie über die Erfüllung der Sorgfaltspflicht von Unternehmen ist zwar nicht perfekt, aber ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt.  

UNI zur CSDDD: Ein Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte, aber es muss noch mehr getan werden

Nach Jahren intensiver Verhandlungen haben die Botschafter der EU-Mitgliedstaaten heute für die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD) gestimmt - ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitnehmerrechte und der Umwelt.

Diese von der belgischen Regierung vermittelte Anerkennung wird dazu beitragen, multinationale Unternehmen für die Schäden, die sie in ihren Wertschöpfungsketten verursachen, zur Verantwortung zu ziehen und die Rechte von Arbeitnehmern, Frauen und ethnischen Minderheiten in ihren Betrieben besser zu gewährleisten.

Die Gewerkschaften haben sichergestellt, dass im Gegensatz zu den ursprünglichen Vorschlägen der Europäischen Kommission die Gewerkschaftsvertreter in die Entwicklung und Umsetzung einer wirksamen Sorgfaltspflichtpolitik, eines Plans und einer Strategie in den Unternehmen, ihren Tochtergesellschaften und in der gesamten Wertschöpfungskette einbezogen werden. Dies wird ein zentraler Punkt für UNI Europa sein, um sicherzustellen, dass die Richtlinie umgesetzt und mit Nachdruck durchgeführt wird.

Bedauerlicherweise wurde die heute vorgelegte Fassung des Gesetzentwurfs in den letzten Wochen abgeschwächt, nachdem mehrere Regierungen - insbesondere Italien und Deutschland - ihre Unterstützung zurückgezogen hatten. Mit dem heute erzielten Kompromiss wurde der ursprüngliche Geltungsbereich der Richtlinie eingeschränkt, insbesondere durch die Reduzierung der Zahl der erfassten Unternehmen von 16.000 auf unter 5.500.

Oliver Roethig, UNI Europa Regionalsekretär, sagte: "Wir bedauern die Verwässerung der Sorgfaltspflichtrichtlinie in letzter Minute, begrüßen aber das Votum der Mitgliedstaaten als positiven Schritt zur Verbesserung der Arbeitnehmerrechte entlang der globalen Wertschöpfungskette. Jetzt liegt es am Europäischen Parlament, die Richtlinie bei einer Abstimmung im April durchzubringen."

Christy Hoffman, UNI Global , Generalsekretärin der Gewerkschaft, sagte: "Diese Gesetzgebung ist nicht nur für Europa wichtig. Sie hat das Potenzial, die Arbeitsweise der größten und mächtigsten Unternehmen in der ganzen Welt zu verändern. Die Version, über die heute abgestimmt wurde, ist bei weitem nicht perfekt, aber sie wird dennoch ein wichtiges Instrument sein, um die Exzesse der Unternehmensgier zurückzudrängen und die Rechte der Arbeitnehmer weltweit zu sichern."

UNI fordert alle EU-Mitgliedstaaten - und Regierungen überall - auf, verbindliche Rechtsvorschriften zur Sorgfaltspflicht im Bereich der Menschenrechte zu erlassen.

© Europäisches Parlament, Flickr

Tagungen und Veranstaltungen

2024

14

Mai

PHSDialogue-Projekt: 1. Plenarsitzung des PHS-Sozialdialogs in Brüssel am 14. Mai

14. Mai 2024, 9h-16h MEZ | UNI Europa & EFSI-Büros in Brüssel

- Gemeinsame Vorbereitungssitzung von UNI und EFFAT (vormittags, Büro UNI Europa )
- 1. Plenarsitzung des PHS-Sozialdialogs (Nachmittag, EFSI-Büro)

UNI Care Europa-Mitgliedsorganisationen können sich mit dem nachstehenden Anmeldeformular anmelden.

22

Mai

Geschützt: Handel und Tourismus EBR-Netzwerk - 22. Mai 2024

Handel

22

Mai

Treffen des EBR-Netzwerks für Handel und Tourismus