EU-Telekom-Sozialpartner verabschieden gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit

EU-Telekom-Sozialpartner verabschieden gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit

Die europäischen Telekommunikations-Sozialpartner - die European Telecommunications Network Operators' Association (ETNO) und UNI Europa ICTS - haben eine gemeinsame Erklärung zur Fernarbeit veröffentlicht. Die Erklärung wird begleitet von einer Reihe von Leitlinien und Empfehlungen für die Umsetzung von Fernarbeitsvereinbarungen durch den sozialen Dialog auf lokaler Ebene.

Fernarbeit und hybride Arbeitsmodelle wurden während der COVID-19-Pandemie in großem Umfang eingesetzt. Mit dieser Arbeit bieten die Sozialpartner dem Sektor konkrete Instrumente zur Anpassung an diese gesellschaftliche und technologische Entwicklung. Darüber hinaus setzen sich die Sozialpartner für den Schutz der Arbeitnehmerrechte ein, indem sie die Vielfalt, die Möglichkeit der Abkopplung und die Einschränkung invasiver Überwachungsmethoden gewährleisten.

Die Leitlinien stützen sich auf bewährte Verfahren, wobei der Schwerpunkt auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, Arbeitszeiten für Fernarbeitnehmer und Ausbildung liegt. Sie betonen, wie wichtig es ist, den Dialog zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften zu fördern, um für Fernarbeitnehmer die gleichen Rechte und Arbeitsbedingungen zu gewährleisten wie für Arbeitnehmer in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers.

Um Chancengleichheit und Geschlechterneutralität zu gewährleisten, wird in der gemeinsamen Erklärung empfohlen, die Situation von Fernarbeitern zu bewerten, um die Auswirkungen dieses Arbeitsmodells auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu beurteilen. Die gemeinsame Erklärung erkennt an, dass sich Fernarbeit und hybride Arbeitsmodelle mit dem technologischen Fortschritt weiterentwickeln werden, und unterstreicht die Bedeutung eines kontinuierlichen sozialen Dialogs zur Begleitung dieser Veränderungen am Arbeitsplatz.

Zwar können dadurch die Formen der Belästigung von Angesicht zu Angesicht verringert werden, doch kann die Telearbeit das Risiko der technologiegestützten Belästigung, wie z. B. arbeitsbezogenes Cybermobbing, erhöhen. Die Sozialpartner fordern die Umsetzung oder Ausweitung von Maßnahmen zur Verhinderung, Überwachung und Minimierung solcher Situationen, wobei der Schwerpunkt auf der Sensibilisierung aller Mitarbeiter liegt.

Die Verbreitung von IKT-Instrumenten kann Fernarbeitern helfen, produktiver zu sein und ein digitales Arbeitsumfeld zu schaffen, aber es besteht die Gefahr von Überwachungsinstrumenten zur Kontrolle von Fernarbeitern. Die Sozialpartner sprechen sich dafür aus, solche Überwachungsinstrumente einzuschränken, sofern sie nicht durch nationale Rechtsvorschriften oder einen Gewerkschaftstarifvertrag fest geregelt sind.

In den Leitlinien wird bekräftigt, dass Fernarbeitskräfte die gleichen Rechte haben sollten wie ihre Kollegen im Büro, einschließlich Ruhezeiten, Arbeitszeiten und die Möglichkeit, sich von der arbeitsbezogenen digitalen Kommunikation zu trennen, sowie angemessene Cybersicherheitsstandards. Durch die Festlegung klarer Erwartungen und die Förderung einer Kultur, die die digitale Abkopplung respektiert, können Arbeitgeber ihre Fernarbeitskräfte dabei unterstützen, eine gesunde Work-Life-Balance zu erreichen.

Die Leitlinien sind zwar nicht verbindlich, aber die Sozialpartner haben sich verpflichtet, Lösungen zu finden und vorzuschlagen, um die mit der Fernarbeit verbundenen Schwierigkeiten zu bewältigen. Die europäischen Telekommunikations-Sozialpartner ermutigen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und politische Entscheidungsträger, sich die gemeinsame Erklärung zu eigen zu machen und die Leitlinien zu nutzen, um Fernarbeitsregelungen einzuführen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Vorteil sind. Auf diese Weise können sich die Unternehmen an die sich verändernde Arbeitswelt anpassen und gleichzeitig die Rechte der Arbeitnehmer wahren und die Integration fördern.

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