EU ergreift Maßnahmen gegen unbegründete juristische Drohungen, um Streiks zu verhindern

27.02.24

Advocay

Arbeitgeber und einige Regierungen, die mit schikanösen juristischen Drohungen versuchen, Streiks zu verhindern und Arbeitnehmer und Gewerkschaften mundtot zu machen, könnten nach einer neuen EU-Richtlinie, die heute vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet wurde, künftig mit Geldstrafen belegt werden.

EU ergreift Maßnahmen gegen unbegründete juristische Drohungen, um Streiks zu verhindern

Laut einer Untersuchung der CASE Coalition setzen Unternehmen zunehmend SLAPPs (Strategic Lawsuits Against Public Participation - Strategische Klagen gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit) ein, um Arbeitnehmer und ihre Gewerkschaften einzuschüchtern. 2022 wurden 161 solcher Klagen eingereicht, im Vergleich zu 4 im Jahr 2010.

Die meisten Fälle werden abgewiesen, zurückgezogen oder beigelegt, allerdings erst nach langwierigen Verfahren, die erhebliche finanzielle und psychologische Folgen für die Betroffenen haben.

Diese Taktik wird vor allem angewandt, um Journalisten zum Schweigen zu bringen, wie zum Beispiel Daphne Caruana Galizia, die mit 48 solcher Klagen konfrontiert war, als sie 2017 ermordet wurde.

Die Unternehmen setzen SLAPPS auch ein, um Maßnahmen von Arbeitnehmern und Gewerkschaften zu verhindern oder zu bestrafen:

  • Frankreich: Drei Gewerkschaftsaktivisten wurden erfolglos wegen Verleumdung verklagt, nachdem sie schlechte Arbeitsbedingungen für ausländische Arbeitnehmer in der Landwirtschaft angeprangert hatten.
  • Finnland: Ein rechtmäßiger Streik der Finnair-Beschäftigten wurde nach einer Anfechtung durch den Arbeitgeber abgesagt. Ein Gericht stellte daraufhin fest, dass die Aktion illegal war. Finnair zahlte daraufhin 50.000 Euro an die betroffene Gewerkschaft sowie die Prozesskosten.
  • Kroatien: Die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt HRT hat zwischen dem ersten Weihnachtsfeiertag und Silvester 2019 ein Verfahren gegen die Vorsitzenden ihrer Journalistengewerkschaft eingeleitet und fordert 67.000 Euro Bußgeld.

Entschädigung

Nach einer langen Kampagne unter der Führung der CASE-Koalition, der auch der EGB angehört, wurde die Anti-SLAPP-Richtlinie heute vom Europäischen Parlament endgültig verabschiedet.

Sie wird besondere Schutzmaßnahmen in Gerichtsverfahren einführen, um diejenigen zu schützen, die von missbräuchlichen Klagen in grenzüberschreitenden Rechtssachen betroffen sind, und um potenzielle Kläger von solchen Praktiken abzuhalten.

Dazu gehören die frühzeitige Abweisung offensichtlich unbegründeter Klagen und die Möglichkeit für SLAPP-Zielpersonen, eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.

Der Anwendungsbereich der Richtlinie schützt ausdrücklich Gewerkschaften und die Ausübung des Rechts auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

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