Studie des EU-Parlaments zur Auftragsvergabe: "Ausgenommene Tarifverträge als allgemeine Regel"

Studie des EU-Parlaments zur Auftragsvergabe: "Ausgenommene Tarifverträge als allgemeine Regel"

Die EMPL-Studie über die sozialen Auswirkungen des öffentlichen Auftragswesens hebt die Rechtsunsicherheiten hervor, die Tarifverhandlungen einschränken.

"DieEinhaltung von Tarifverträgen sollte niemals als antidiskriminatorische Maßnahme angesehen werden." (S.48) - unterstreicht die EMPL-Studie über die sozialen Auswirkungen des öffentlichen Auftragswesens. Diese seit langem benötigte Studie beleuchtet endlich die Rechtsunsicherheiten, die Ermessensspielräume und die unzureichenden Flickenteppiche der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen zur Gewährleistung menschenwürdiger Arbeit. Die Studie zeigt auf, wie die Rechtsunsicherheiten der Vergaberichtlinie Tarifverhandlungen einschränken. Die Studie empfiehlt ferner, dass bei der Überarbeitung des Rahmens für die öffentliche Auftragsvergabe "Tarifverträge generell ausgenommen werdensollten" (S. 159).

Im Vorfeld der vom EMPL-Ausschuss organisierten öffentlichen Anhörung zum Thema "Die sozialen Auswirkungen des öffentlichen Auftragswesens" am 25. Oktober 2023 hat der Ausschuss diese Studie zum selben Thema in Auftrag gegeben.

"Der Anstand der Arbeit und die Achtung der Stimme der Arbeitnehmer sollten nicht an einem dünnen Faden hängen, der von Rechtsunsicherheiten und Ausstiegsoptionen durchzogen ist. Die EU sollte in all ihren Rechtsvorschriften Tarifverhandlungen fördern, um das in der Richtlinie über angemessene Mindestlöhne festgelegte Ziel einer tarifvertraglichen Deckungsrate von 80 %zu erreichen", sagte Agnes Jongerius (S&D, Niederlande), Mitglied des Europäischen Parlaments und S&D-Koordinatorin von EMPL.

1 Rechtsunsicherheit und Patchwork-Lösungen

Öffentliche Auftragnehmer müssen sich an Tarifverträge halten. In einigen Ländern ist dies einfach, da Branchentarifverträge für alle Unternehmen und Arbeitnehmer des jeweiligen Sektors gelten. Wo dies jedoch nicht der Fall ist, besteht offensichtlich Rechtsunsicherheit.

Die EMPL-Studie weist auf die Probleme der Vergaberichtlinie hin, die Sozialklausel (Artikel 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) "bietet keine ausreichende Rechtsklarheit, wenn es keinen anwendbaren Tarifvertrag gibt." (S. 16) und dass dies "eine abschreckende Wirkung auf öffentliche Auftraggeber haben kann, die Tarifverhandlungen im Zusammenhang mit der öffentlichen Auftragsvergabe fördern wollen" (S. 47).

In Malta waren öffentliche Auftraggeber, die Unternehmen mit Firmentarifverträgen zusätzliche Punkte als Zuschlagskriterien gaben, "ständig in Gerichtsverfahren verwickelt" (S. 49). Dies hat eine abschreckende Wirkung auf Behörden, die versuchen, fairen Wettbewerb und gute Arbeitsbedingungen zu fördern.

2 Opt-in/Opt-out-Ansatz für soziale Verantwortung funktioniert nicht

Die Studie befasst sich auch mit den inhärenten Mängeln des freiwilligen Ansatzes, mit dem die Mitgliedstaaten sicherstellen wollen, dass die Gelder für das öffentliche Beschaffungswesen auf sozial gerechte und faire Weise ausgegeben werden:  

"Eine wichtige Erkenntnis ist, dass der Einsatz und die korrekte Umsetzung von SRPP zuallererst die Bereitschaft der öffentlichen Auftraggeber voraussetzt, SRPP einzusetzen" (S. 11).

Dieser Opt-in/Opt-out-Ansatz bei der Einhaltung der sozialen Verantwortung wird auch von KMU empfunden, die sich darüber beschweren, dass die öffentlichen Auftraggeber die obligatorische Sozialklausel nicht einhalten und dass die öffentlichen Auftraggeber "Aufträge nur auf der Grundlage des billigsten Angebots vergeben und damit den fairen Wettbewerb mit Bietern untergraben, die die Sozial- und Arbeitsvorschriften einhalten wollen" (S. 11).

Bei diesem Laissez-faire-Ansatz überrascht es wohl niemanden, wenn der Bericht des Europäischen Parlaments aufzeigt, dass die Verwendung des niedrigsten Preises in der EU immer noch weit verbreitet ist. Im Jahr 2021 vergaben 10 Mitgliedstaaten 82-95 % ihrer Ausschreibungen ausschließlich auf der Grundlage des niedrigsten Preises oder der niedrigsten Kosten.

Lösungen werden in dem Bericht angesprochen, der hervorhebt, wie die Richtlinie über das öffentliche Beschaffungswesen "sich an den Rechtsvorschriften über Kartelle orient ieren könnte, in denen anerkannt wird, dass Tarifverträge nicht als diskriminierende Maßnahme angesehen werden können" (S. 48). Es besteht allgemein Einigkeit darüber, dass Tarifverhandlungen legitime Ziele im öffentlichen Interesse verfolgen und daher nicht als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht angesehen werden sollten. Dies wird auch in den Empfehlungen für eine künftige Reform des EU-Rahmens für das öffentliche Auftragswesen vorgeschlagen.

3 Die Empfehlungen der Studie

Die Studie des Europäischen Parlaments enthält unter anderem folgende Empfehlungen für die künftige Reform des EU-Rahmens für das öffentliche Auftragswesen:

  1. Überarbeitung und Klarstellung der obligatorischen Sozialklausel, indem ausdrücklich festgelegt wird, dass Tarifverträge in öffentlichen Aufträgen niemals als diskriminierende Maßnahme angesehen werden können.
  2. Tarifverträge generell von der Bindung an den Gegenstand auszunehmen und den Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, Ausnahmen von der Bindung an den Gegenstand zu rechtfertigen, wenn wichtige soziale Ziele nicht wirksam durch Maßnahmen erreicht werden können, die sich streng auf die beschafften Waren, Dienstleistungen oder Arbeiten beschränken.
  3. Erwägung der Ausarbeitung spezifischer Richtlinien zur Regelung des öffentlichen Auftragswesens in bestimmten Sektoren, z. B. in arbeitsintensiven, gering qualifizierten Dienstleistungssektoren.
  4. Stärkung der Konditionalitäten bei der EU-Finanzierung im Zusammenhang mit dem öffentlichen Auftragswesen...

Für UNI Europa ist die Botschaft klar. Der wirksamste Weg nach vorn ist eine Änderung der Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen dahingehend, dass es Kein öffentlicher Auftrag ohne Kollektivvertrag. Dies wird auch von mehr als 170 Abgeordneten aus fünf Fraktionen unterstützt.

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